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In Schleswig-Holstein darf die Polizei jetzt "Unschuldige" erschießen

polizei foto ingo kramarek auf pixaba thxKinder unter 14 Jahren sind in Deutschland gem. § 19 StGB schuldunfähig. Diese absolute Schuldunfähigkeit ist ein Prozesshindernis, weswegen Kinder noch nicht einmal als Beschuldigte vernommen, geschweige denn angeklagt werden dürfen. Sie sind schlicht per Gesetz immer und überall unschuldig, zumindest formell. 
Trotzdem darf die Polizei sie jetzt erschießen.

Von Öffentlichkeit und Medien eher nur am Rande bemerkt, hat der Kieler Landtag am 26.02.2021 eine Reihe von Änderungen polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LvwGPORAndG) beschlossen. Aus basisdemokratischer Sicht der Partei dieBasis SH sind inhaltlich mehrere Neuerungen zumindest fragwürdig, z.B. der erlaubte Umfang des Einsatzes von Bodycams und elektronischen Fußfesseln.

Völlig indiskutabel sind aber die Änderungen der §§ 257 und 258 LvwG, die es zukünftig nicht nur erlauben, überhaupt Schusswaffen gegen „Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind“ einzusetzen, sondern auf diese absichtlich einen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirkenden Schuss“ abzugeben, wenn dies „das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist“.

Es gibt zwar eine kleine Protestbewegung gegen das Änderungsgesetz, die SPD hat gegen diese Änderung gestimmt, und auch der Kinderschutzbund hat eine entsetzte Stellungnahme zum Schießen auf Kinder abgegeben, aber insgesamt gibt es bemerkenswert wenig Resonanz im Allgemeinen und empörte Aufschreie im Besonderen. Oder macht hier die Fassungslosigkeit sprachlos?

Begründet wird die Schusserlaubnis z. B. mit der Gefahr von Amokläufen, oder damit, dass Kinder für terroristische Anschläge benutzt werden könnten. Dies aber macht sie in erster Linie zu als Werkzeug missbrauchten Opfern und nicht zu Tätern. Als Gesellschaft müssen wir Kinder vor Indoktrination und Manipulation beschützen, egal aus welcher Motivation sie erfolgt. Stattdessen dem Gesetzgeber zu erlauben, das Problem durch Tötung zu erledigen, höhlt nicht nur den Rechtsstaat aus, sondern fördert durch ein primitives Schwarz-Weiß-Denken die Verrohung der Gesellschaft.

Der als „finaler Rettungsschuss“ verharmloste gezielte Todesschuss ist insgesamt nach wie vor umstritten, auch weil er das Quantifizierungsverbot berührt. Demnach darf wegen des Vorrangs der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und wegen des Gleichheitsgebotes aus Art. 3 Leben weder zahlenmäßig noch qualitativ gegen Leben aufgerechnet werden.

Eine solche Abwägung nun aber sogar bei Kindern, die nicht schuldfähig sind, zu erlauben, stellt nach Ansicht der Partei dieBasis Schleswig-Holstein eine nicht hinnehmbare Verletzung der Menschenwürde dar. Solche Verletzungen per Gesetz zu erlauben, ist ein Skandal.

LINKS
aus denen sich zu überprüfende Angaben entnehmen lassen.

Artikel Morgenpost über finalen Rettungsschuss vom 26.01.21
https://www.mopo.de/im-norden/kiel/finaler-rettungsschuss-gegen-kinder--kritik-am-polizeirecht-in-schleswig-holstein-38113414

Bericht Kieler Nachrichten über Protest gegen Polizeigesetz vom 20.10.2020
https://www.kn-online.de/Kiel/Protest-in-Kiel-gegen-Polizeigesetz-Buendnis-lehnt-Schuesse-auf-Kinder-ab

Artikel KN BEZAHLSCHRANKE über Demos am 24.02. und
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Mit-Pferd-vor-dem-Landtag-Demos-zum-Auftakt-der-Haushaltsverhandlungen

Artikel KN BEZAHLSCHRANKE über Gesetzänderung vom 26.02.
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Rettungsschuss-Taser-Racial-Profiling-Das-aendert-sich-im-Polizeigesetz

Die Seite vom Protestbündnis
https://www.polizeigesetz-sh.de/

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-SH-zum-ueberarbeiteten-Landesverwaltungsgesetz?open&ccm=000

Stellungnahme des Kinderschutzbundes
https://www.kinderschutzbund-sh.de/pressemitteilung/neues-polizeigesetz.html

Wikipedia zum Finalen Rettungsschuss
https://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss

 

Texte vom Land zum Thema

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02118.pdf
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02700/drucksache-19-02775.pdf
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=B9DBC2B6AD6BF2CAEF1EB724724C4F8F.jp24?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHpP258
https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/20_06_polizeireform/

 

Foto: Ingo Kramarek auf Pixabay, thx

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