Um an einer Bundestagswahl (oder Landtagswahl) teilzunehmen, müssen nicht im Bundestag vertretene Parteien laut Bundeswahlgesetz eine hohe Anzahl an Unterstützerunterschriften mit Amtsstempel sammeln.
In Schleswig-Holstein hätten wir 2000 "Unterstützerunterschriften" gebraucht, damit unsere Landesliste (1) zugelassen wird. Das ist jedoch nicht alles: Jede einzelne Unterschrift muss vom Ordnungsamt des jeweiligen Unterstützers bestätigt werden. Jeder Bürger darf nur ein einziges Mal durch seine Unterschrift eine Partei oder Wahlvereinigung unterstützen. Das Amt führt eine Datenbank und prüft das nach. Es sind also nicht nur die Unterschriften, sondern auch 2000 Stempel, die man sich als Unterstützer von seinem Amt holen muss. Dazu muss ein Formblatt nach Anlage 21 zur BWO verwendet werden, das kostenlos bei der Landeswahlleitung erhältlich ist. (2)
Ein enormer bürokratischer Aufwand, der durch verkürzte Fristen und uneinheitliche behördliche Prozesse zusätzlich erschwert wurde.
dieBasis-Mitglieder Schleswig-Holstein haben das bisher immer gut bewältigt. Diesmal war es leider nicht zu schaffen. Zu kurze Fristen und dazwischen die Feiertage haben die Sache fast unmöglich gemacht. Wir haben dennoch in Schleswig-Holstein 1661 Unterschriften zusammen bekommen. Gereicht hat es leider nicht.
An dieser Stelle noch mal ein großes Dankeschön (!) an die Mitglieder, die bis zum letzten Tag der Frist unermüdlich versucht haben, das Ziel zu erreichen.
Trotz des großartigen Einsatzes vieler Mitglieder konnte dieBasis in zwölf Bundesländern nicht zur Wahl antreten. Geschafft haben es nur Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das sind tatsächlich auch unsere größten Landesverbände. 60 % unserer Wähler kommen aus diesen Ländern.
Warum sind unsere Direktkandidaten, die ihre nötigen Unterstützerunterschriften zusammen haben, nicht auf dem Wahlzettel?
Die Direktkandidaten müssen zusätzlich jeweils 200 Unterstützerunterschriften in ihrem Wahlkreis sammeln. Dafür gibt es wieder ein anderes Formblatt und auch diese müssen jeweils von ihrem Amt bestätigt werden. Einige Kandidaten haben das geschafft. Sie können dennoch nicht antreten. Das war nicht immer so. Im Juni 2023 wurde das Bundeswahlgesetz (BWG § 20, Absatz 2) geändert und folgender Satz eingebaut: "... Sie können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird." (3)
Die haben also hier Dinge beschlossen, die sie selbst niemals durchführen mussten. Das zum demokratischen Prozess.*
*(Update/Korrektur: Außer den Grünen, die mussten in Ihrer Anfangszeit in den 80er Jahren auch diese Unterschriften sammeln. So wie die AfD, die aber diese Gesetzesänderung nicht mitbeschlossen hat. Die Partei BSW (Bündnis Sarah Wagenknecht) ist nie in den Bundestag gewählt worden, hat aber ihre 10 Abgeordneten von der Linken übernommen. Sie müssen daher keine Unterstützerunterschriften sammeln.)
Das bedeutet diesmal: ohne Landesliste keine Direktkandidaten. Wenn die Partei die nötige Anzahl an Unterschriften für die Landesliste verpasst, darf sie überhaupt nicht antreten, auch wenn die Direktkandidaten ihre Unterschriften erfolgreich gesammelt haben.
Bürokratie statt Demokratie?
Von ca. 40 Parteien haben es in Schleswig-Holstein nur 13 auf den Wahlzettel geschafft. Die meisten davon sind etabliert und mussten keine Unterschriften sammeln. Dies zeigt, wie wichtig es ist, Hürden für neue Parteien abzubauen und echte demokratische Vielfalt zu ermöglichen. Gemeinsam mit anderen betroffenen Parteien werden wir uns für eine Reform des Wahlrechts einsetzen, um faire Bedingungen für alle zu schaffen.
In diesem Sinne: Danke an alle Mitglieder, die mit vollem Engagement für eine gerechtere Politik im Einsatz sind!